ANTIFROST

Gefrierschutzmittel auf Basis Monoethylenglykol mit Korrosionsinhibitoren – speziell für den Wasserkreislauf in Kühl- und Heizungssystemen entwickelt

Die im Gemisch mit Wasser gegebene Gefrierschutzwirkung zeigt folgende Tabelle:

ANTIFROST (Gew-%) Wasser Gefrierschutz bis spez. Gewicht (bei 15 °C)
15 % 85 % –   5 °C 1,023
23 % 77 % – 10 °C 1,034
28 % 72 % – 15 °C 1,041
33 % 67 % – 20 °C 1,049
38 % 62 % – 25 °C 1,057
42 % 58 % – 30 °C 1,063

Besonders hingewiesen sei hier auf die hohe Reservealkalität in ANTIFROST, welche verhindert, dass bei Oxidation durch eingedrungene Luft im System saure Oxysäuren entstehen können.

Die Mischung von ANTIFROST mit anderen Gefrierschutzmitteln sowie die Zugabe anderer Chemikalien (z.B. Korrosionsinhibitoren) ist zu unterlassen, da u.U. negative Effekte auftreten könnten.

Wird ein Heizungssystem, welches ANTIFROST enthält, entleert und mit Wasser gefüllt, muss gründlich gespült werden, da stark verdünnte Lösungen von ANTIFROST auf Dauer korrosiv wirken können.

Mit sinkendem Anteil von ANTIFROST nimmt auch der Korrosionsschutz ab – der Gehalt an ANTIFROST darf daher nicht unter 23 Gew-% fallen.

Chemisch-physikalische Daten

Dichte bei 20°C (gemäß DIN 51757) [g/cm3]

1,11
Brechungsindex (ND bei 20°C) (gemäß DIN 51423) 1,425
Reservealkalität ml 0,1 normale HCl pro 10 g Probe (gemäß ASTM-D-1121) 41,7
pH-Wert der unverdünnten Lösung (gemäß ASTM-D-1278) 7,3
pH-Wert der wässrigen Lösung 33 Vol-% Gefrierschutzmittel (gemäß ASTM-D-1278) 8,8
Siedepunkt bei 760 Torr (gemäß ASTM-D-1120) 198°C
Flammpunkt im geschlossenen Tiegel nach Pensky-Martens (gemäß ÖNORM C 1122) 110°C
Spez. Wärme bei 20°C   [cal/g °C] 0,56
Wärmeleitzahl bei 20°C [cal/cm.s. °C] 0,00062
Kub. Ausdehnungskoeffizient bei 20°C [1/K] 6,9.10-4

Auf Basis der ÖNORM H5195-2 muss das Systemwasser einer Heizungs- oder Kälteanlage, welches mit ANTIFROST ausgerüstet ist, in regelmäßigen Abständen (Intervall 2 Jahre) im Labor überprüft werden.

Eine grobe Überprüfung von ANTIFROST-Lösungen ist durch Messung der Dichte (daraus ist mit Hilfe der obigen Tabelle auch die Gefrierschutzwirkung ersichtlich) sowie des pH-Wertes (der zwischen 7 und 9 liegen soll) möglich.

Die in ANTIFROST enthaltenen Inhibitoren schützen Eisen, Aluminium, und auch Kupfer und seine Legierungen; Kunststoffe wie Polyethylen, Polypropylen (aus denen die meisten Rohre von Fußbodenheizungen bestehen) werden von ANTIFROST ebenfalls nicht angegriffen.
Materialien, die aus Zink bzw. verzinkten Oberflächen bestehen, sollten nicht verwendet werden, da dieses Metall durch glykolhaltige Wärmeträger unter Wasserstoffbildung zerstört werden könnte.

Auswertung der Korrosionsprüfung mit dem Gefrierschutzmittel ANTIFROST nach dem ASTM-D-1384-70-Test

Geprüfter Werkstoff (im sog. ASTM-Metallpaket) Flächenbezogener Masseverlust in Gramm / m3 bei 1000 Stunden Prüfdauer
Ethylenglykol ohne Zusatz Antifrost mit Inhibitor
Kupfer SF-CU
W.Nr. 2.0090
3,5 1,0
Lot L-PbSn 33
W.Nr. 2.3433
140 3,0
Messing Cu Zn 37
W.Nr. 2.0321
3,5 1,0
Grauguss GG-15
W.Nr. 0.6015
475 1,0
Stahl RRST-1405
W.Nr. 1.0338.6
110 1,5
Aluminiumguss G-AlSi Cu 4
W.Nr: 3.2151
4,5 1,5

Die dargestellten Werte wurden dem Gutachten des Technischen Überwachungsvereines entnommen, aufgrund dessen ANTIFROST das Gütezeichen erhalten hat. Für den Fortbestand des Gütezeichens wird dieses Gutachten alle 3 Jahre erneuert bzw. wird aufs Neue untersucht, ob ANTIFROST noch den Anforderungen entspricht.

Lösungen von ANTIFROST dürfen nicht in den Kanal abgelassen werden, da ANTIFROST Ethylenglykol enthält und daher (wie auch andere Frostschutzmittel) Sonderabfall darstellt – ANTIFROST bzw. ANTIFROST-Lösungen sind daher einem Sonderabfallsammler bzw. einem Sonderabfallbeseitiger zu übergeben.