ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Dr. Ing. Franz Böhm GmbH

  1. Lieferungen: Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware durch den Käufer als anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch uns wirksam.
  2. Angebote: Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist freibleibend. Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  3. Preise: Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ab Werk A-2325 Himberg, excl. MWSt. Wir behalten uns vor, für Kleinmengen und Kleinverpackungen einen Preiszuschlag zu erheben.
  4. Zahlung: Zahlungen können mit 2 % Skonto innerhalb von 8 Tagen oder 30 Tagen netto erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Käufers (Kunden) sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. zu beanspruchen. Der säumige Käufer (Kunde) ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten sowie Anwaltskosten zu ersetzen.
  5. Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
  6. Eigentumsvorbehalt: Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen jeweils bestehenden Forderungen aus der beiderseitigen Geschäftsbeziehung einschließlich aller Nebenansprüche (wie z. B. Zinsen, Wechsel- und Scheckspesen, Wechselsteuer, Mahnauslagen). Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehenden Erzeugnisse. Bis zur vollen Bezahlung dieser Forderungen ist der Käufer nur berechtigt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen. Verpfändungen, Sicherungsübereignung oder ähnliche außergewöhnliche Verfügungen über die Eigentumsvorbehaltsware sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Von Zugriffen dritter Personen auf die Eigentumsvorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich zu verständigen.
  7. Abschlüsse: Wird bei einem Abschluss die Abschlussmenge nicht innerhalb des für die Abnahme vereinbarten Zeitraumes abgerufen, so verliert der Abschluss nach Ablauf der Abschlusszeit seine Wirksamkeit und wir sind berechtigt, die Differenz zwischen der eingeräumten und der für die Mindestabnahme geltenden Preiserstellung für die ausgelieferten Mengen nach zu belasten.
  8. Höhere Gewalt: Unverschuldete Umstände, wie Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Arbeiter-, Brennstoff- und Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, welche die Herstellung und den Versand behindern oder verhindern, befreien uns für die Dauer der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung.
  9. Versicherung: Alle Waren werden auf Gefahr des Käufers versandt und von uns nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch versichert. Für eingetretene Verluste durch Bruch oder sonstige Schäden kommen wir nicht auf.
  10. Beanstandungen: Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Waren und vor deren Verwendung, in jedem Falle unter Musterübersendung, geltend gemacht werden. Etwaige versteckte Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
    Weist der Käufer die Untauglichkeit der Ware zu der normalen oder vertraglich vorausgesetzten Verwendung oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nach, so erfolgt im Fall der Haftung unsererseits nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Kaufpreisgutschrift. Andere oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  11. Garantie: Wir garantieren nur für eine gleichbleibende Qualität unserer Produkte, nicht jedoch für eine spezielle Anwendung, da diese außerhalb unseres Einflusses liegt.
  12. Gewährleistung: Im Fall berechtigter Beanstandungen behält sich die Lieferfirma das Recht vor, nach Ihrer Wahl den Kaufpreis zu mindern oder Ersatz zu leisten. Der Ersatz ist der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag begrenzt. Eine Haft für jedwede Art von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferfirma kann grobes Verschulden an Entstehung des Mangelfolgeschadens nachgewiesen werden. Auch in diesem Falle ist die Haftung auf die Höhe des Rechnungswertes begrenzt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
  13. Gebinde: Gebinde, die innerhalb von 12 Monaten nicht bei uns eintreffen, werden von uns nicht mehr zurückgenommen. Die in der Faktura unter Emballagenersatz aufscheinenden Beträge gelten als Ersatzwert für beschädigte, verlorengegangene oder nicht innerhalb der 12-Monate-Frist zurückgegangenen Emballagen und sind nur in diesen Fällen zu bezahlen.
  14. Erfüllungsort und anzuwendendes Recht: Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Wien oder der Wohnsitz des Käufers.
  15. Rechtsbeziehung: Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer richten sich nach österreichischem Recht.
  16. Salvatorische Klausel: Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, soll dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Falle einer Regelungslücke oder einer unwirksamen Bestimmung soll die fehlende oder unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem in den Lieferbedingungen zum Ausdruck gebrachten Willen der Lieferfirma am ehesten entspricht.